Strafbefehl

§ 154 StPO schlägt strafbefreiende Selbstanzeige

Eine „Praktikerlösung“, mit der man im Rahmen der Steuerstrafverteidigung immer wieder rechnen muss: Weil Gericht und/oder Staatsanwaltschaft (teilweise) „keine Lust“ haben, Beweis zu erheben oder über knifflige Rechtsfragen nachzudenken, kann das Gericht bei mehreren angeklagten Taten auf Antrag der Staatsanwaltschaft…
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