Über Steuerstrafrecht und Steuerstrafverteidigung wurde und wird schon viel geschrieben. Viel Richtiges und Wichtiges, aber auch viel Unnützes und Unverständliches.
Mein Anspruch ist es, steuerstrafrechtliche Themen möglichst allgemeinverständlich und nicht als „juristisches Hochreck“ darzustellen, hin und wieder vielleicht auch mit einem Augenzwinkern.
Und das alles durch die Brille des Praktikers, der im Steuerrecht und im Steuerstrafrecht zuhause ist. Daher wird es auch den einen oder anderen Praxis-Tipp für Kolleginnen und Kollegen geben, die sich vielleicht erstmals in dieses spannende Gebiet einarbeiten.