Selbstanzeige: Mieteinkünfte nacherklärt – steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren eingestellt
Mein Mandant erzielte in den Jahren 2014 bis 2021 unversteuerte Einnahmen aus der Vermietung einer Eigentumswohnung in Höhe von ca. 7.000 bis 9.000 € pro Jahr. Nach Abgabe einer Selbstanzeige wurde gegen ihn ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Nachdem der Mandant die verkürzten Steuern und Zinsen bezahlte, wurde das Ermittlungsverfahren von…
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